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12.01.2022

Spenden 2017: Steuerpflichtige spendeten 5,9 % mehr als im Vorjahr

Im Jahr 2017 haben 11,1 Millionen Steuerpflichtige in Deutschland rund 6,7 Milliarden Euro als Spenden in ihrer Steuererklärung angegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Spendenhöhe damit um 5,9 % im Vergleich zum Jahr 2016. Die tatsächliche Zahl der Menschen, die gespendet haben, war vermutlich sogar höher, da steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Der mittlere Spendenbetrag lag gemessen am Median bei 122 Euro.

Der Median liegt genau in der Mitte der Spendenverteilung. Das bedeutet, dass die Hälfte der Steuerpflichtigen weniger oder genau den Median spendete, die andere Hälfte spendete mehr. Dieser Wert blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.

Mittlerer Spendenbetrag stieg mit dem Einkommen

Bei Steuerpflichtigen mit einem jährlichen Einkommen von weniger als 20 000 Euro lag der Median im Jahr 2017 bei 100 Euro. Die mittlere Spende von Steuerpflichtigen mit einem Einkommen zwischen 100 000 und 500 000 Euro war mehr als doppelt so hoch – rund 270 Euro. Betrug das Einkommen eine halbe Million Euro oder mehr, lag der Median bei knapp 1 270 Euro. Die Spenden dieser Gruppe machten 18,6 % der gesamten Spendensumme aus. Im Vorjahr betrug der Anteil noch 19,3 %.

Anteil und Spendenhöhe variierte regional

Die Spendenbereitschaft war regional sehr unterschiedlich. Am höchsten lag sie 2017 im Saarland. Dort gaben rund 72 % der Steuerpflichtigen eine Spende in ihrer Steuererklärung an. Dahinter lagen Bayern mit 53 % und Baden-Württemberg mit 47 %. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt machte nur ein Fünftel der Steuerpflichtigen (20 %) eine Spende in ihrer Steuererklärung geltend. Damit lagen sie unterhalb des Bundesdurchschnitts von 39 %.

Auch die Spendenhöhe variierte regional stark. Die Hälfte der Steuerpflichtigen in Hamburg spendete mehr als 180 Euro, gefolgt von Bremen und Berlin mit einem Median von 160 Euro. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lag die mittlere Spende mit 100 Euro am niedrigsten.

Zu den Spenden im steuerrechtlichen Sinn zählen Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke, also zum Beispiel zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Religion oder Umweltschutz. Es kann sich aber auch um Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung oder um Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen handeln. Die Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke machten mit 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2017 den größten Anteil aus (91 %). In den Vermögensstock einer Stiftung wurden 0,3 Milliarden Euro (5 %) gespendet. An politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen gingen 0,25 Milliarden Euro beziehungsweise 3,7 %.

Methodischer Hinweis:

Die Berechnungen basieren auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Statistisches Bundesamt, destatis.de, Pressemitteilung vom 8.12.2021